Das Bürgerfreundliche Rathaus
Auf die Frage, was ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet wird es keine allgemeingültige Antwort geben.
Wir definieren Bürgerfreundlich natürlich mit der menschlichen Freundlichkeit, was das Rathaus bzw. die Verwaltung angeht gepaart mit einem zuverlässigen Service, Kompetenz, schneller Erledigung dessen, was die Bürgerin / der Bürger braucht, kurze oder möglichst keine Wartezeiten, maximale Flexibilität was Termine angeht.
Dies in einem Satz zusammen gefasst, was unserer Meinung nach ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet und was dieses auch bieten soll.
Corona hat uns seit Monaten gezeigt, dass dies mit Abstand am besten erreicht werden kann, wenn Anliegen und daraus folgend Termine mit der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter vorab telefonisch kurz abgesprochen werden.
Alle relevanten Unterlagen zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans und 1. Änderung des Bebauungsplans - Sondergebiet Hotel Rehlegg finden Sie unter
https://www.gemeinde-ramsau.de/bauen-umwelt/bauleitplanungr/bauleitplanung/verfahren.html
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
24. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Kaspernfeld;
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Rehlegg“;
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Kaspernfeld“;