Das Bürgerfreundliche Rathaus
Auf die Frage, was ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet wird es keine allgemeingültige Antwort geben.
Wir definieren Bürgerfreundlich natürlich mit der menschlichen Freundlichkeit, was das Rathaus bzw. die Verwaltung angeht gepaart mit einem zuverlässigen Service, Kompetenz, schneller Erledigung dessen, was die Bürgerin / der Bürger braucht, kurze oder möglichst keine Wartezeiten, maximale Flexibilität was Termine angeht.
Dies in einem Satz zusammen gefasst, was unserer Meinung nach ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet und was dieses auch bieten soll.
Corona hat uns seit Monaten gezeigt, dass dies mit Abstand am besten erreicht werden kann, wenn Anliegen und daraus folgend Termine mit der zuständigen Mitarbeiterin / dem zuständigen Mitarbeiter vorab telefonisch kurz abgesprochen werden.
Alle relevanten Unterlagen zur 21. Änderung des Flächennutzungsplans und 1. Änderung des Bebauungsplans - Sondergebiet Hotel Rehlegg finden Sie unter
https://www.gemeinde-ramsau.de/bauen-umwelt/bauleitplanungr/bauleitplanung/verfahren.html
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
24. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich Kaspernfeld;
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 „Rehlegg“;
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB
Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 10 „Kaspernfeld“;
Am Dienstag, den 16. Dezember 2025, findet um 19.00 Uhr
im Rathaus Ramsau, Im Tal 2 eine öffentliche Gemeinderatssitzung
statt.
Tagesordnung:
1. Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2020
2. Feststellung der Jahresrechnung 2020 und Beschluss über die Entlastung nach Art. 102 GO
3. Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2021
4. Feststellung der Jahresrechnung 2021 und Beschluss über die Entlastung nach Art. 102 GO
5. Bericht zur örtlichen Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2022
6. Feststellung der Jahresrechnung 2022 und Beschluss über die Entlastung nach Art. 102 GO
7. Bauantrag zur Errichtung eines neuen Wirtschaftsgebäudes auf Fl.Nr. 125 Gemarkung Ramsau, Alpenstr. 57 - Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
8. Bauantrag zur Anhebung des Dachstuhls und Änderung der Raumaufteilung bestehender Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1124/2 Gemarkung Ramsau, Hinterseer Str. 23 - Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
9. Beschluss über die Beibehaltung des Prädikats "Heilklimatischer Kurort"
10. Sonstiges
Ramsau b. Berchtesgaden, 09.12.2025
Gschoßmann
Erster Bürgermeister