Die bayerischen Vordrucke "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)"

und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.

Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt 

"Anzeige von Änderungen" - "Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?" abrufbar.

Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bitte wenden Sie sich direkt an die Finanzämter.

Zum Seitenanfang