Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten, welche für die Einreise einen Reisepass fordern, wird von

einigen Reiseländern eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise gefordert. Sollten Reisen in

passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des

vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Verlauf, ein neuer Pass beantragt werden. Darüber hinaus empfiehlt

das BMI, dass die Passbeantragung generell möglichst frühzeitig - zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein

passpflichtiges Land - erfolgen sollte, damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.

Bei regulären Passbestellungen wird von der Bundesdruckerei GmbH mit Stand Juli 2024 eine durchschnittliche

Produktionsdauer von 34,4 Werktagen berichtet. 

 

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