Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten, welche für die Einreise einen Reisepass fordern, wird von
einigen Reiseländern eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise gefordert. Sollten Reisen in
passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des
vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Verlauf, ein neuer Pass beantragt werden. Darüber hinaus empfiehlt
das BMI, dass die Passbeantragung generell möglichst frühzeitig - zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein
passpflichtiges Land - erfolgen sollte, damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.
Bei regulären Passbestellungen wird von der Bundesdruckerei GmbH mit Stand Juli 2024 eine durchschnittliche
Produktionsdauer von 34,4 Werktagen berichtet.