Brandschutz bei Gebäuden – Sorgen Sie vor!

Rund 200.000 Mal brennt es in Deutschland jährlich. Allein bei Wohnungsbränden kommen dabei bis zu 600 Menschen ums Leben, tausende Brandopfer erleiden Verletzungen oder Rauchvergiftungen. Auch angesichts von Sachschäden in Milliardenhöhe mahnt Kreisbrandrat Josef Kaltner: „Brandschutz ist lebenswichtig! Beim Planen, Bauen und der Nutzung von Gebäuden verdient er höchste Priorität.“

Brandschutz beginnt bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben. Grundsätzlich muss bei allen baulichen Anlagen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Falls es doch zu einem Brand kommt, dürfen wirksame Rettungsmaßnahmen nicht durch bauliche oder organisatorische Missstände behindert werden. Nachdem der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die Bauordnung vereinfacht und damit Baugenehmigungsverfahren entschlackt, teilweise sogar abgeschafft hat, werden diese Anforderungen in den meisten Genehmigungsverfahren nicht mehr geprüft. Für Bauherrn und Planer bedeutet diese Entwicklung weniger Bürokratie, zugleich aber mehr Eigenverantwortung, und erfordert eine hohe Sorgfalt und Umsicht.

„Schon aus eigenem Interesse sollten Bauherrn frühzeitig den Brandschutz in ihre Planungen aufnehmen“, rät der Kreisbrandrat. „Dabei gilt es, viele Details zu bedenken: Welche Fluchtmöglichkeit besteht aus dem Gebäude? Über welche Wege können sich Rollstuhlfahrer ins Freie retten? Ist die Feuerwehrzufahrt nutzbar?“ Auch die Wahl der Baustoffe spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Nur die Verwendung von zugelassenen und für den jeweiligen Nutzungszweck geeigneten Materialien kann vor bösen Überraschungen im Brandfall schützen.

Aus eigenem Interesse sollten Hausbesitzer aber auch prüfen, ob in ihrer Immobilie ggf. ungegenehmigte Nutzungsänderungen vorgenommen wurden. Das Risiko von Haftungsfallen mit unkalkulierbaren Folgen ist hier besonders groß. Bei einer möglicherweise ungenehmigten Nutzungsänderung ist eine Beratung durch die Gemeinde oder das Landratsamt dringend anzuraten.

Ob im Privathaushalt oder im gewerblichen Betrieb: Durch leicht durchzuführende organisatorische Maßnahmen lässt sich auch bei Bestandsbauten die Sicherheit deutlich erhöhen. Unabdingbar ist es, Fluchtwege von Brandlasten frei sowie Rauchabschluss- und Brandschutztüren geschlossen zu halten. Feuerlöscher und sonstige technische Einrichtungen zur Brandvorsorge und –bekämpfung müssen regelmäßig gewartet werden, auch Sicherheitseinrichtungen wie die Notbeleuchtung oder Flucht- und Rettungswegpläne bedürfen der regelmäßigen Überprüfung. Eine große Bedeutung misst Josef Kaltner den Rauchwarnmeldern bei: „Die meisten Brandopfer sterben nicht in den Flammen, sondern ersticken an einer Rauchgasvergiftung“, warnt der Kreisbrandrat. „Rauchwarnmelder sind Lebensretter, die jeder verantwortungsvolle Haus- oder Wohnungseigentümer schon vor dem Beginn der allgemeinen Nachrüstpflicht am 1. Januar 2018 eigenverantwortlich installieren sollte.“

Für Fragen zum baulichen bzw. vorbeugenden Brandschutz stehen die Mitarbeiter der Baubehörden im Landratsamt und den Gemeinden zur Verfügung. Informationen zur Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern sind erhältlich unter der Internetadresse https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/171220rauchwarnmelder.pdf

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