GRS 16.05.2023 Bekanntgaben Infrastrukturmaßnahme Kühroint.pdf
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Ramsau Text Homepage.pdf
Markterkundung_Bekanntmachung Gemeinde
...Das Bürgerfreundliche Rathaus
Auf die Frage, was ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet wird es keine allgemeingültige Antwort geben.
Wir definieren Bürgerfreundlich natürlich mit der
...
Am Dienstag, den 25. März 2025, findet um 19.00 Uhr
im Rathaus Ramsau, Im Tal 2 eine öffentliche Gemeinderatssitzung
statt.
Tagesordnung:
1. Aufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ramsau; Billigung der aktualisierten Pläne durch den Gemeinderat und Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3, 4 Abs. 2 BauGB
2. Bauantrag betreffend Hangsicherungsmaßnahmen im Bereich des bestehenden Almkasers "Schärtenalm" durch Ersetzen des vorh. Holzkrainerwehrs durch Einbau einer Steilböschungssicherung; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
3. Bauantrag zur energetischen Sanierung des bestehenden "Funktionsgebäudes mit Waschräumen und WC-Anlagen" durch Erneuerung des Dachstuhls sowie Anbringen eines Vollwärmeschutzes auf dem Campingplatz Simonhof, Alte Reichenhaller Str. 110, Genehmigung des bereits auf dem Verwaltungsweg erteilten gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
4. Bauantrag zum Neubau eines Lager- und Wohngebäudes mit gewerblicher Nutzfläche im EG sowie drei Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss als Ersatzbau für das ehemalige Bäckerei- und Wohngebäude, Im Tal 7; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB
5. Nutzungsänderung von Räumen für die temporäre Unterbringung einer altershomogenen Kindergartengruppe von ca. 10 Kindern im bestehenden Anwesen "Mesnerhaus" in eine Wohnung; nochmalige Entscheidung über die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB bzw. Entscheidung über die Stellungnahme der Gemeinde zur Anhörung des Landratsamtes dazu (Pfarrkirchenstiftung)
6. Angebot für weiterführende Beratungs- und Planungsleistungen gemäß der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)
7. Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Einvernehmen zur aktualisierten Adressliste und Beginn des Projekts
8. Angebot für Beratungs- und Planungsleistungen betreffend einen Anschluss des Rathauses und der Schule an eine Glasfaserversorgung (Beratung zur Durchführung der Maßnahme mit den entsprechenden Fördermitteln
9. Bestellung eines Wahlleiters / eines stellvertretenden Wahlleiters für die Kommunalwahl 2026
10. Sonstiges
Ramsau b. Berchtesgaden, 12.03.2025
Gschoßmann
Erster Bürgermeister
Link zu den Ergebnissen der Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 224 Traunstein/Berchtesgadener Land
Ergebnisse Bundestagswahl 2025 im Wahlkreis 224 Traunstein
Amphibienwanderung
Wegen Amphibienwanderung
Sperre der Alten Reichenhaller Straße
ab Mitte Februar/Anfang März 2025 im Bereich Taubensee
Im Moment ist es für die Amphibienwanderung noch zu kalt, aber für die kommenden Wochen werden frostfreie Nächte mit wärmeren Temperaturen in den ersten Nachtstunden vorhergesagt. Dann werden Frösche, Kröten und weitere Amphibien wieder zu ihren Laichgewässern wandern. Sie nutzen in der Ramsau vor allem den Taubensee und überqueren in meist nächtlichen Wanderungen die viel befahrene Alte Reichenhaller Straße. Dies wurde bisher jedes Jahr vielen Tieren zum Verhängnis. Durch eine Sperrung vor allem dieser Straße kann der Tod dieser Tiere erheblich reduziert werden.
Daher wird heuer erstmals ab ca. Mitte Februar/Anfang März für ungefähr drei Wochen die Alte Reichenhaller Straße zwischen der Abzweigung zur Alpenstraße (B305) und bis vor die Einfahrt Hintersimon (Alte Reichenhaller Str. 120) während der Zeit der Amphibienwanderung KOMPLETT (tagsüber und nachts) für den Verkehr gesperrt. Eine Durchfahrt ist während dieser Zeiten auf dieser Strecke nicht möglich.
Die Umleitung erfolgt über die Alpenstraße
in das Dorf Ramsau und von dort weiter über
die Hinterseer Straße Richtung Hintersee bzw. Bindenkreuz.
Zum Schutz der Amphibien bitten wir
um Verständnis für diese Maßnahme.
Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land
Der Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land ist eine zentrale Anlaufstelle, ein Wegweiser und Informationsgeber für Fragen rund um das Thema Pflege und Gesundheit sowie Hilfen im Alter. Ziel ist es, Betroffenen und deren Angehörigen eine frühzeitige und umfassende neutrale Beratung aus einer Hand zu ermöglichen.
Finanziert wird der Pflegestützpunkt durch den Bezirk Oberbayern, den Landkreis Berchtesgadener Land und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen. Gefördert wird der Pflegestützpunkt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die Mitarbeiter informieren kompetent, individuell, neutral, bürgerorientiert und kostenlos. Die Beratung kann telefonisch, via Videokonferenz, im Pflegestützpunkt, in der Außensprechstunde oder bei Ihnen zu Hause erfolgen. Der Pflegestützpunkt arbeitet mit Beratungsstellen, Einrichtungen und Diensten zusammen, die sich im Berchtesgadener Land mit Fragen der Beratung rund zum Thema Älterwerden, Prävention, Rehabilitation, Pflege und Hilfe zur Lebensgestaltung befassen.
Das Beratungsangebot richtet sich an:
¨ Pflegebedürftige junge Erwachsene in jedem Alter und deren Angehörige
¨ Eltern von pflegebedürftigen Kindern
¨ Menschen mit Behinderung
¨ Menschen, die von einer Behinderung und/oder Pflegebedürftigkeit bedroht sind
Sprechzeiten im Büro in der Bahnhofstraße 21a in Bad Reichenhall:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr
Jeden 2. Donnerstag im Monat 8:00 - 12:00 Uhr
Ab März 2025 Außensprechstunde im nördlichen und südlichen Landkreis BGL:
Jeden 1. Donnerstag im Monat im Rathaus Laufen 9:00 - 12:00 Uhr
Jeden 3. Donnerstag im Monat im Rathaus Bischofswiesen 9:00 - 12:00 Uhr
Es sind Termine nach Absprache in der Häuslichkeit und auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.
Für ein persönliches Beratungsgespräch bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.
Weitere Informationen erhalten Sie auf unserer Website www.pflegestuetzpunkt-bgl.de.
Sie finden uns in der Außenstelle des Landratsamts:
Pflegestützpunkt BGL Telefon: +49 8651 773-885
Bahnhofstraße 21 a E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
83435 Bad Reichenhall Internet: www.pflegestuetzpunkt-bgl.de
Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und deren Entwicklung?
Das Landratsamt Berchtesgadener Land sucht Kindertagestagespflegepersonen auf selbständiger Basis
zur Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder eigenen Räumlichkeiten
Details entnehmen Sie bitte diesem Flyer:
Geburtshilfe in der Region Stärken
Aktuelle Umfrage: Landkreis bittet Mütter um Mithilfe
Dem Landkreis Berchtesgadener Land ist es ein wichtiges Anliegen, die Geburtshilfe an der
Kreisklinik Bad Reichenhall zu stärken, damit werdenden Familien das sehr professionelle
und dennoch persönliche und familiäre Angebot der Geburtshilfe sowie die anschließende
Wochenbettbetreuung zuhause weiterhin angeboten werden kann.
Schwangeren Frauen bietet sich in Bad Reichenhall eine breite Palette in der Geburtsplanung.
So kann jeder Schwangeren eine individuell angepasste Geburt angeboten und ermöglicht werden.
Die vorgeburtlichen Informations- und Kennenlern-Angebote der Geburtshilfe Bad Reichenhall wurden
von den Hebammen ausgebaut sowie die Möglichkeit des Familienzimmers geschaffen.
Informationsabende für werdende Eltern bietet das Geburtshilfeteam jeden ersten Dienstag im Monat
in der Kreisklinik Bad Reichenhall an. Die Geburt wird gemeinsam mit den begleitenden Frauenärzten und
Hebammen auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Risikokonstellation geplant. Bei Letzteren erfolgt
eine enge Abstimmung mit der Geburtshilfe am Klinikum Traunstein.
Um die Wünsche der Schwangeren noch besser umsetzen zu können, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land
gemeinsam mit weiteren Partnern des Netzwerks der Gesundheitsregionplus eine kurze Online-Umfrage gestartet,
die sich an junge Mütter im Landkreis richtet, die 2024 entbunden haben.
Das Landratsamt bittet um Teilnahme unter
https://www.survio.com/survey/d/R8M6L9U7W5V5V3E5S
Weitere Informationen zur Geburtshilfe finden Sie auch unter www.kliniken-suedostbayern.de
Gemeindeblätter_Geburtshilfe.pdf
Die bayerischen Vordrucke "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)"
und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt
"Anzeige von Änderungen" - "Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?" abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bitte wenden Sie sich direkt an die Finanzämter.
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Name Kommune: Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Adresse: Im Tal 2, 83486 Ramsau
Kontaktperson: Frau Gabriela Rasp
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49 8657 9889 29
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (01.2022)
Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung(15.05.2023)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ramsau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Beides senden Sie bitte an Herrn Willeitner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 12.06.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
Ramsau_Karte-Markterkundung_Beginn_20220113
Kopie von Ramsau Karte Markterkundung Beginn 20220113 (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Ramsau hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Dokument:
Ramsau Markterkundung Ergebnis
Ehrenamtliche Familienbegleitung - Zeit schenken und da sein
Wenn Kinder oder Elternteile lebensbedrohlich erkranken, gerät in deren Familie
alles aus den Fugen. In diesen Phasen unterstützt sie auf Wunsch das ambulante
Kinderhospiz in Rosenheim, das Familien in ganz Südostoberbayern begleitet.
Neben hauptamtlichen Kinderhospizfachkräften sind häufig auch ehrenamtliche
Familienbegleiter*innen vor Ort bei den Familien mit im Einsatz. Sie sind Vertrauensperson,
Spiel- und Gesprächspartner*in, schenken den erkrankten Kindern oder Geschwisterkindern
ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und ein Stück Normalität im oft schwierigen Alltag.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:
Beim Entfachen von offenen Feuern im Freien ist einiges zu beachten. Nicht nur der
Brandschutz und allgemeine sicherheitsrechtliche Aspekte, sondern auch Vorschriften
in Spezialgesetzen und allgemeine Handlungsempfehlungen spielen hier eine wichtige Rolle.
Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie auf die wichtigsten Regeln bzw. Vorschriften
hinweisen und oft gestellte Fragen beantworten.
Ehrenamtliche HelferInnen bei Schutzmaßnahmen für Amphibien gesucht
Der Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. (LPV) sucht für
Sicherungsmaßnahmen im Amphibienschutz laufend ehrenamtliche Helfer während der Froschwanderung.
Je nach Witterung und Lage beginnt die Wanderung Ende Februar/Anfang März und dauert rund 6 Wochen.
Für das Aufstellen und das Sammeln der Frösche und Kröten braucht es naturverbundene HelferInnen, die morgens
und abends am Zaun absuchen und die Amphibien sicher über die Straße bringen.
Das Zaunmaterial wird vom LPV gestellt und die ehrenamtlichen HelferInnen erhalten eine Entschädigung pro Stunde
geleisteter Arbeit.
Auch nehmen wir gerne Hinweise zu noch ungesicherten Übergängen entgegen, damit nach entsprechenden Lösungen
gesucht werden kann, bitte melden beim
Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V.
Moosweg 3, 83416 Saaldorf Surheim Tel: 08654 1299133
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ehrenamtliche Helfer bei Amphibienwanderung 2024gesucht.pdf
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Gäste,
jede Beobachtung dazu bitte ich über folgende E-Mail-Adresse mit Angabe von Ort, Zeit und Ihrer Tel. Nr. für Rückfragen zu melden:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Über diese E-Mail-Adresse werden alle maßgeblichen Fachstellen automatisch mit informiert.
Herbert Gschoßmann
Bürgermeister
„Förderung von Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche und klimafeste Landschaften (FlurNatur)“
Hier Antrag stellen:
Jugend-Freizeitticket BGL Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:
Vergünstigtes Busticket für SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc. Für nur 2 Euro im Monat können Jugendliche fast alle Linienbusverbindungen im Landkreis Berchtesgadener Land nutzen.
Berechtigt zum Ticketkauf sind Auszubildende, SchülerInnen, Studierende sowie TeilnehmerInnen des Bundesfreiwilligendienstes, usw. die sich entsprechend ausweisen können.
Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.
Das neue Jugend-Freizeitticket BGL kann in den Linienbussen gegen Nachweis der Anspruchsberechtigung gekauft werden.
Die neue Monatskarte zum Einheitspreis von 2 Euro ist ein Ergänzungsticket zu den klassischen Zeitfahrkarten/Schülerfahrkarten, die nur streckenbezogen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gelten. Das Ticket kann in allen Linienbussen im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden (Ausnahmen: Linie 24 Freilassing-Salzburg, Linie 847 Almerlebnisbus Ramsau und Rufbusverkehre).
Bei grenzüberschreitenden Linien von/nach Österreich endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Berchtesgadener Land.
Bei landkreisübergreifenden Linien in den/aus dem Landkreis Traunstein endet die Gültigkeit an der jeweiligen Endhaltestelle/Starthaltestelle der betreffenden Linie im Landkreis Traunstein.
Die Gültigkeit umfasst folgende Linien von folgenden Verkehrsanbietern:
• Stadtwerke Bad Reichenhall, Linien: 1,2,4
• RVO Linien: 828, 829, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 845, 846, 848, 852, 853, 9515, 9519, 9526
• Hogger GmbH, Linien: 3, 4, 5a, 85, 9825
• Verkehrsbetrieb Brodschelm GmbH, Linien: 16, 19
• Omnibus Chr. Gloss, Linie: 516 Traunstein-Teisendorf-Neukirchen
• Stadt Laufen, Linie: Stadtbus Laufen-Oberndorf (Ruperti-Linie)
• Stadt Freilassing, Linien: 81, 82
• Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Linien: 112, 180, 260 (Ticketgültigkeit jeweils nur innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land)
Die zeitliche Gültigkeit ist ganztägig, an Schultagen jedoch erst ab 14:00 Uhr.
Erreichbarkeit der Vor-Ort-Beratung
Wir beraten Sie jeden Dienstag hier:
Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land
Bahnhofstr. 21a, 83435 Bad Reichenhall
Wir bieten Ihnen dienstags eine offene Sprechzeit
von 10.00 - 12.00 Uhr an
Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen am Dienstag
für Beratungstermine zur Verfügung.
Bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause.
Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Flyer).pdf
Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Infokarte).pdf