Wichtige Bekanntmachungen

  • Bekanntgaben Infrastruktur Kühroint

    Informationen
    Veröffentlicht am 22. Mai 2023

     

    GRS 16.05.2023 Bekanntgaben Infrastrukturmaßnahme Kühroint.pdf

  • Breitbandausbau

    Informationen
    Veröffentlicht am 15. Mai 2023

    Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im  Freistaat Bayern

    (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

    Ramsau Text Homepage.pdf

    Markterkundung_Bekanntmachung Gemeinde

    ...
  • Öffnungszeiten mit Termin

    Informationen
    Veröffentlicht am 14. Januar 2022

    Das Bürgerfreundliche Rathaus

    Auf die Frage, was ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet wird es keine allgemeingültige Antwort geben.

    Wir definieren Bürgerfreundlich natürlich mit der

    ...

Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung

Kostenfreie Online - Informationsveranstaltung der 

Betreuungsstelle des Landratsamtes Berchtesgadener  Land

am

Donnerstag, 14.11.2024 ab 18:00 Uhr (ohne Anmeldung)

 

Einwahllink: https://lra-bgl.webex.com/meet/karina.grabner

Plakat

 

 

 

Anlässlich zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 werden im Zeitraum

vom 13.10. bis 10.11.2024 die Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd

Informationsveranstaltungen durchführen.

Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd

sank die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2023 auf 207 (2022: 234 WED).

2024_Tag des Einbruchschutz.pdf

Flyer Tag des Einbruchschutzes2024_Final.pdf

 

Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten, welche für die Einreise einen Reisepass fordern, wird von

einigen Reiseländern eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise gefordert. Sollten Reisen in

passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des

vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Verlauf, ein neuer Pass beantragt werden. Darüber hinaus empfiehlt

das BMI, dass die Passbeantragung generell möglichst frühzeitig - zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein

passpflichtiges Land - erfolgen sollte, damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.

Bei regulären Passbestellungen wird von der Bundesdruckerei GmbH mit Stand Juli 2024 eine durchschnittliche

Produktionsdauer von 34,4 Werktagen berichtet. 

 

Im Herbst kommen wir wieder in die Vegetationsarme Zeit weshalb mit Ende des Septembers auch die Schnittverbote aus § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz enden.

Daher bietet sich nun an, zum Thema Verkehrssicherungspflicht bzw. Gehölzschnitt und Artenschutz zu informieren.

Hierfür verweisen wir auf die Homepage des Landratsamtes BGL und das Merkblatt zum Gehölzschnitt und Artenschutz:

Merkblatt_Gehoelzschnitt_und_Artenschutz.pdf

www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/natur-artenschutz/baum-heckenschnitt

 

 

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und deren Entwicklung?

Das Landratsamt Berchtesgadener Land sucht Kindertagestagespflegepersonen auf selbständiger Basis 

zur Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder eigenen Räumlichkeiten

Details entnehmen Sie bitte diesem Flyer:

 Flyer Kindertagespflege 2024

 

Geburtshilfe in der Region Stärken

Aktuelle Umfrage: Landkreis bittet Mütter um Mithilfe

Dem Landkreis Berchtesgadener Land ist es ein wichtiges Anliegen, die Geburtshilfe an der

Kreisklinik Bad Reichenhall zu stärken, damit werdenden Familien das sehr professionelle

und dennoch persönliche und familiäre Angebot der Geburtshilfe sowie die anschließende

Wochenbettbetreuung zuhause weiterhin angeboten werden kann.

Schwangeren Frauen bietet sich in Bad Reichenhall eine breite Palette in der Geburtsplanung.

So kann jeder Schwangeren eine individuell angepasste Geburt angeboten und ermöglicht werden.

Die vorgeburtlichen Informations- und Kennenlern-Angebote der Geburtshilfe Bad Reichenhall wurden

von den Hebammen ausgebaut sowie die Möglichkeit des Familienzimmers geschaffen.

Informationsabende für werdende Eltern bietet das Geburtshilfeteam jeden ersten Dienstag im Monat

in der Kreisklinik Bad Reichenhall an. Die Geburt wird gemeinsam mit den begleitenden Frauenärzten und

Hebammen auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Risikokonstellation geplant. Bei Letzteren erfolgt

eine enge Abstimmung mit der Geburtshilfe am Klinikum Traunstein.

Um die Wünsche der Schwangeren noch besser umsetzen zu können, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land

gemeinsam mit weiteren Partnern des Netzwerks der Gesundheitsregionplus eine kurze Online-Umfrage gestartet,

die sich an junge Mütter im Landkreis richtet, die 2024 entbunden haben.

Das Landratsamt bittet um Teilnahme unter

https://www.survio.com/survey/d/R8M6L9U7W5V5V3E5S

Weitere Informationen zur Geburtshilfe finden Sie auch unter www.kliniken-suedostbayern.de

Gemeindeblätter_Geburtshilfe.pdf

 

Die bayerischen Vordrucke "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)"

und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.

Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt 

"Anzeige von Änderungen" - "Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?" abrufbar.

Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bitte wenden Sie sich direkt an die Finanzämter.

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Name Kommune:    Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden

Adresse:                 Im Tal 2, 83486 Ramsau

Kontaktperson:        Frau Gabriela Rasp

E-Mail:                    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon:                  +49 8657 9889 29

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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (01.2022)

Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung(15.05.2023)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ramsau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Beides senden Sie bitte an Herrn Willeitner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 12.06.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Ramsau_Karte-Markterkundung_Beginn_20220113

Kopie von Ramsau Karte Markterkundung Beginn 20220113 (PDF) 

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)     

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Ramsau hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokument:
Ramsau Markterkundung Ergebnis

Ehrenamtliche Familienbegleitung - Zeit schenken und da sein

Wenn Kinder oder Elternteile lebensbedrohlich erkranken, gerät in deren Familie

alles aus den Fugen. In diesen Phasen unterstützt sie auf Wunsch das ambulante

Kinderhospiz in Rosenheim, das Familien in ganz Südostoberbayern begleitet. 

Neben hauptamtlichen Kinderhospizfachkräften sind häufig auch ehrenamtliche 

Familienbegleiter*innen vor Ort bei den Familien mit im Einsatz. Sie sind Vertrauensperson,

Spiel- und Gesprächspartner*in, schenken den erkrankten Kindern oder Geschwisterkindern

ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und ein Stück Normalität im oft schwierigen Alltag. 

 Aushang Familienbegleitung.pdf

Ehrenamt Familienbegleitung_Zentrum Südostoberbayern.pdf

Die Caritas Fachambulanz lädt zu verschiedenen Veranstaltungen ein.

Veranstaltungen

 

Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:

Beim Entfachen von offenen Feuern im Freien ist einiges zu beachten. Nicht nur der

Brandschutz und allgemeine sicherheitsrechtliche Aspekte, sondern auch Vorschriften

in Spezialgesetzen und allgemeine Handlungsempfehlungen spielen hier eine wichtige Rolle.

Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie auf die wichtigsten Regeln bzw. Vorschriften 

hinweisen und oft gestellte Fragen beantworten.

Merkblatt offenes Feuer_05_2024.pdf

Ehrenamtliche HelferInnen bei Schutzmaßnahmen für Amphibien gesucht

Der Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. (LPV) sucht für

Sicherungsmaßnahmen im Amphibienschutz laufend ehrenamtliche Helfer während der Froschwanderung.

Je nach Witterung und Lage beginnt die Wanderung Ende Februar/Anfang März und dauert rund 6 Wochen.

Für das Aufstellen und das Sammeln der Frösche und Kröten braucht es naturverbundene HelferInnen, die morgens

und abends am Zaun absuchen und die Amphibien sicher über die Straße bringen.

Das Zaunmaterial wird vom LPV gestellt und die ehrenamtlichen HelferInnen erhalten eine Entschädigung pro Stunde

geleisteter Arbeit.

Auch nehmen wir gerne Hinweise zu noch ungesicherten Übergängen entgegen, damit nach entsprechenden Lösungen

gesucht werden kann, bitte melden beim

Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V.

Moosweg 3, 83416 Saaldorf Surheim Tel: 08654 1299133

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ehrenamtliche Helfer bei Amphibienwanderung 2024gesucht.pdf

 

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Gäste,

jede Beobachtung dazu bitte ich über folgende E-Mail-Adresse mit Angabe von Ort, Zeit und Ihrer Tel. Nr. für Rückfragen zu melden:

 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Über diese E-Mail-Adresse werden alle maßgeblichen Fachstellen automatisch mit informiert.

Herbert Gschoßmann

Bürgermeister

 

 

„Förderung von Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche und klimafeste Landschaften (FlurNatur)“

Hier Antrag stellen:

https://www.ale-oberbayern.bayern.de

Jugend-Freizeitticket BGL Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:

Vergünstigtes Busticket für SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc. Für nur 2 Euro im Monat können Jugendliche fast alle Linienbusverbindungen im Landkreis Berchtesgadener Land nutzen.

Berechtigt zum Ticketkauf sind Auszubildende, SchülerInnen, Studierende sowie TeilnehmerInnen des Bundesfreiwilligendienstes, usw. die sich entsprechend ausweisen können.

Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.

Das neue Jugend-Freizeitticket BGL kann in den Linienbussen gegen Nachweis der Anspruchsberechtigung gekauft werden.

Die neue Monatskarte zum Einheitspreis von 2 Euro ist ein Ergänzungsticket zu den klassischen Zeitfahrkarten/Schülerfahrkarten, die nur streckenbezogen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gelten. Das Ticket kann in allen Linienbussen im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden (Ausnahmen: Linie 24 Freilassing-Salzburg, Linie 847 Almerlebnisbus Ramsau und Rufbusverkehre).

Bei grenzüberschreitenden Linien von/nach Österreich endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Berchtesgadener Land.

Bei landkreisübergreifenden Linien in den/aus dem Landkreis Traunstein endet die Gültigkeit an der jeweiligen Endhaltestelle/Starthaltestelle der betreffenden Linie im Landkreis Traunstein.

Die Gültigkeit umfasst folgende Linien von folgenden Verkehrsanbietern:

• Stadtwerke Bad Reichenhall, Linien: 1,2,4

• RVO Linien: 828, 829, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 845, 846, 848, 852, 853, 9515, 9519, 9526

• Hogger GmbH, Linien: 3, 4, 5a, 85, 9825

• Verkehrsbetrieb Brodschelm GmbH, Linien: 16, 19

• Omnibus Chr. Gloss, Linie: 516 Traunstein-Teisendorf-Neukirchen

• Stadt Laufen, Linie: Stadtbus Laufen-Oberndorf (Ruperti-Linie)

• Stadt Freilassing, Linien: 81, 82

• Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Linien: 112, 180, 260 (Ticketgültigkeit jeweils nur innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land)

Die zeitliche Gültigkeit ist ganztägig, an Schultagen jedoch erst ab 14:00 Uhr.

Weitere Informationen

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land

Pflegebedürftigkeit tritt oft unvermittelt ein und konfrontiert die Betroffenen mit

Einschränkungen und weitreichenden Konsequenzen. Der Pflegestützpunkt beantwortet

Betroffenen, pflegenden Angehörigen und allen Interessierten Fragen rund um das Thema

Pflege. Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich beim

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land unabhängig und kostenlos beraten zu lassen.

Bei der Beratung wird die persönliche Pflegesituation in den Mittelpunkt gestellt.

Angebot des Pflegestützpunktes

• Abklärung der persönlichen Situation und des individuellen Hilfebedarfs

• Informationen zu Pflegeleistungen, u.a. zur Beantragung eines Pflegegrads

• Informationen zu den in Betracht kommenden medizinischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangeboten

• Informationen zu den Angeboten der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege, wie Pflegedienste, Tagespflege und Seniorenheime

• Informationen für pflegende Angehörige, u.a. Unterstützungsmöglichkeiten bei Überlastung

• Informationen zur barrierefreien, pflegegerechten Gestaltung des Wohnraums

• Vermittlung von Hilfen zu spezifischen Erkrankungen, wie z. B. Demenz, Schlaganfall, Parkinson, Schädelhirnverletzungen und COPD

Träger des Pflegestützpunkts sind die gesetzlichen Kranken– und Pflegekassen, der Bezirk Oberbayern und der Landkreis Berchtesgadener Land.

Gefördert wird der Pflegestützpunkt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Die Beratung ist für alle Interessierten kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.pflegestuetzpunkt-bgl.de.

Kontakt:

Pflegestützpunkt BGL             T:0049 8651 773-885

Salzburger Straße 64              E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

83435 Bad Reichenhall            www.pflegestuetzpunkt-bgl.de

Gemeindeblätter_Pflegestützpunkt BGL

 

 

 

Erreichbarkeit der Vor-Ort-Beratung

Wir beraten Sie jeden Dienstag hier:

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land

Bahnhofstr. 21a, 83435 Bad Reichenhall

Wir bieten Ihnen dienstags eine offene Sprechzeit

von 10.00 - 12.00 Uhr an

Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen am Dienstag

für Beratungstermine zur Verfügung. 

Bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause. 

Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Flyer).pdf

Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Infokarte).pdf

 

 

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