Wichtige Bekanntmachungen

  • Straßensperrung ab Pfeiffenmacherbrücke

    Informationen
    Veröffentlicht am 18. März 2024

    Die Staatsstraße 2099 zwischen

    Pfeiffenmacherbrücke bis Abzw. Alte Reichenhaller Straße

    ist ab Montag, 18.03.2024 ab14.00 Uhr bis auf Weiteres wegen

    Wasserrohrbruch gesperrt!

  • Einwohnermeldeamt geschlossen

    Informationen
    Veröffentlicht am 14. März 2024

    Das Einwohnermeldeamt ist von 

    Montag, 18.03. bis einschließlich Donnerstag, 21.03.2024

    wegen Systemumstellung geschlossen.

    Vielen Dank für Ihr Verständnis!

  • Ramsauer Brandversicherung

    Informationen
    Veröffentlicht am 13. März 2024

    Ramsauer Brandversicherung

    Einladung zur Mitgliederversammlung

    Am Donnerstag, den 21. März 2024 um 19.30 Uhr

    im Rathaus (Lesesaal) Ramsau

     

    Tagesordnung:

    Begrüßung Bericht der Vorstandschaft Kassenbericht Entlastung Neuwahlen...
  • Bekanntgaben Infrastruktur Kühroint

    Informationen
    Veröffentlicht am 22. Mai 2023

     

    GRS 16.05.2023 Bekanntgaben Infrastrukturmaßnahme Kühroint.pdf

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/  veröffentlicht.

Ansprechpartner:

Name Kommune:    Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden

Adresse:                 Im Tal 2, 83486 Ramsau

Kontaktperson:        Herr Martin Willeitner

E-Mail:                    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Telefon:                  +49 8657 9889 15

----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (01.2022)

Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.

Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung(15.05.2023)

Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ramsau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.

Beides senden Sie bitte an Herrn Willeitner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 12.06.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.

Dokumente:

Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)

Ramsau_Karte-Markterkundung_Beginn_20220113

Kopie von Ramsau Karte Markterkundung Beginn 20220113 (PDF) 

Nutzungserklärung Geodaten (PDF)     

Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)

 

Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung

Die Gemeinde Ramsau hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

Dokument:
Ramsau Markterkundung Ergebnis

Sammlung von Problemabfällen aus Privathaushalten durch das "Giftmobil" im Frühjahr 2024

Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden, Beim Reichel 1

Dienstag, 16.04.2024 von 08.30 - 09.30 Uhr

PMS_Einsatzplan_F_2024_Gemeindeinfo.pdf

PMS_AllgemeineHinweise_F_2024_Gemeindeinfo.pdf

Folgende Problemabfälle können abgegeben werden:

Gifte, Abbeizmittel, Holzschutzmittel, flüssige, lösemittelhaltige Altfarben und Altlacke (außer Dispersionsfarben = Wandfarben),

Leim und Kleber, Waschbenzin, Kaltreiniger, Fleckenentferner, Spiritus, Frostschutzmittel, Säuren, Laugen, Salze, Metallputzmittel,

Herdputzmittel, Backofenreiniger, WC-Reiniger, Abflussreiniger, Entkalker, Salmiak, Waschmittel, Pflanzenbehandlungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel,

sonstige Chemikalien, Herbizide, Fungizide, Insektizide, Quecksilberabfälle (z.B. Thermometer), bleihaltiges Lametta etc.

Nicht angenommen werden:

Eingetrocknete Altfarben- und Lacke, Dispersionsfarben (= Wandfarben), Altmedikamente, Autoreifen, Haus- und Sperrmüll,

Elektronikschrott, Schrott, Autoteile, Altöl, Kühlgeräte, Feuerlöscher, Munition, Sprengkörper, Feuerwerkskörper, Altglas,

Papier und Kartonagen, Folien, Flüssigkeiten in offenen Behältnissen, Blechdosen, Kosmetika, Trockenbatterien,

Leuchtstoffröhren, Glühbirnen, Energiesparlampen etc.

Altmedikamente, Kosmetika können in haushaltsüblichen Mengen mit dem Restabfall entsorgt werden.

Altöl muss derjenige zurücknehmen (gleiche Menge), der das Frischöl an Endverbraucher verkauft.

Kraftfahrzeugbatterien werden über den Einzelhandel oder über den Schrotthandel entsorgt (Pfand!).

Trocken (Geräte-)batterien werden dorthin zurückgebracht, wo sie gekauft wurden.

Dispersionsfarben (= Wandfarben) können über den Hausmüll entsorgt werden, sollten jedoch (falls noch nicht eingetrocknet)

in geeigneter Weise gebunden werden (z.B. mit Sägespänen).

Elektro(nik)-Schrott nehmen die Vollservicesammelstellen im Landkreis und der Fachhandel an.

Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen werden über die gemeindlichen Wertstoffhöfe oder über

den Fachhandel entsorgt.

Munition, Sprengkörper, nicht mehr flüssige Pikrinsäure (Pikrat):

Bitte Polizei informieren, auf keinen Fall selbst transportieren!

Vorsorgevollmacht, Betreuungs- & Patientenverfügung

Kostenfreie Informationsveranstaltungen der 

Betreuungsstelle im Jahr 2024

Vorträge Betreuungsstelle_12-2023.pdf

 

Weitere Informationen und Kontakt

Landratsamt Berchtesgadener Land

Betreuungsstelle

- Außenstelle - 

Bahnhofstraße 21 a

83435 Bad Reichenhall

T: +49 8651 773-441

E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

www.lra-bgl.de/betreuungsrecht

 

 

Ehrenamtliche HelferInnen bei Schutzmaßnahmen für Amphibien gesucht

Der Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. (LPV) sucht für

Sicherungsmaßnahmen im Amphibienschutz laufend ehrenamtliche Helfer während der Froschwanderung.

Je nach Witterung und Lage beginnt die Wanderung Ende Februar/Anfang März und dauert rund 6 Wochen.

Für das Aufstellen und das Sammeln der Frösche und Kröten braucht es naturverbundene HelferInnen, die morgens

und abends am Zaun absuchen und die Amphibien sicher über die Straße bringen.

Das Zaunmaterial wird vom LPV gestellt und die ehrenamtlichen HelferInnen erhalten eine Entschädigung pro Stunde

geleisteter Arbeit.

Auch nehmen wir gerne Hinweise zu noch ungesicherten Übergängen entgegen, damit nach entsprechenden Lösungen

gesucht werden kann, bitte melden beim

Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V.

Moosweg 3, 83416 Saaldorf Surheim Tel: 08654 1299133

Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ehrenamtliche Helfer bei Amphibienwanderung 2024gesucht.pdf

 

Aktuelle Ausgabe

Die aktuelle Ausgabe des Ramsauer Bladl ist ab Sofort unter "Ramsauer Bladl" verfügbar

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Gäste,

jede Beobachtung dazu bitte ich über folgende E-Mail-Adresse mit Angabe von Ort, Zeit und Ihrer Tel. Nr. für Rückfragen zu melden:

 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Über diese E-Mail-Adresse werden alle maßgeblichen Fachstellen automatisch mit informiert.

Herbert Gschoßmann

Bürgermeister

 

 

„Förderung von Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche und klimafeste Landschaften (FlurNatur)“

Hier Antrag stellen:

https://www.ale-oberbayern.bayern.de

Jugend-Freizeitticket BGL Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:

Vergünstigtes Busticket für SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc. Für nur 2 Euro im Monat können Jugendliche fast alle Linienbusverbindungen im Landkreis Berchtesgadener Land nutzen.

Berechtigt zum Ticketkauf sind Auszubildende, SchülerInnen, Studierende sowie TeilnehmerInnen des Bundesfreiwilligendienstes, usw. die sich entsprechend ausweisen können.

Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.

Das neue Jugend-Freizeitticket BGL kann in den Linienbussen gegen Nachweis der Anspruchsberechtigung gekauft werden.

Die neue Monatskarte zum Einheitspreis von 2 Euro ist ein Ergänzungsticket zu den klassischen Zeitfahrkarten/Schülerfahrkarten, die nur streckenbezogen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gelten. Das Ticket kann in allen Linienbussen im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden (Ausnahmen: Linie 24 Freilassing-Salzburg, Linie 847 Almerlebnisbus Ramsau und Rufbusverkehre).

Bei grenzüberschreitenden Linien von/nach Österreich endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Berchtesgadener Land.

Bei landkreisübergreifenden Linien in den/aus dem Landkreis Traunstein endet die Gültigkeit an der jeweiligen Endhaltestelle/Starthaltestelle der betreffenden Linie im Landkreis Traunstein.

Die Gültigkeit umfasst folgende Linien von folgenden Verkehrsanbietern:

• Stadtwerke Bad Reichenhall, Linien: 1,2,4

• RVO Linien: 828, 829, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 845, 846, 848, 852, 853, 9515, 9519, 9526

• Hogger GmbH, Linien: 3, 4, 5a, 85, 9825

• Verkehrsbetrieb Brodschelm GmbH, Linien: 16, 19

• Omnibus Chr. Gloss, Linie: 516 Traunstein-Teisendorf-Neukirchen

• Stadt Laufen, Linie: Stadtbus Laufen-Oberndorf (Ruperti-Linie)

• Stadt Freilassing, Linien: 81, 82

• Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Linien: 112, 180, 260 (Ticketgültigkeit jeweils nur innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land)

Die zeitliche Gültigkeit ist ganztägig, an Schultagen jedoch erst ab 14:00 Uhr.

Weitere Informationen

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land

Pflegebedürftigkeit tritt oft unvermittelt ein und konfrontiert die Betroffenen mit

Einschränkungen und weitreichenden Konsequenzen. Der Pflegestützpunkt beantwortet

Betroffenen, pflegenden Angehörigen und allen Interessierten Fragen rund um das Thema

Pflege. Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich beim

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land unabhängig und kostenlos beraten zu lassen.

Bei der Beratung wird die persönliche Pflegesituation in den Mittelpunkt gestellt.

Angebot des Pflegestützpunktes

• Abklärung der persönlichen Situation und des individuellen Hilfebedarfs

• Informationen zu Pflegeleistungen, u.a. zur Beantragung eines Pflegegrads

• Informationen zu den in Betracht kommenden medizinischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangeboten

• Informationen zu den Angeboten der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege, wie Pflegedienste, Tagespflege und Seniorenheime

• Informationen für pflegende Angehörige, u.a. Unterstützungsmöglichkeiten bei Überlastung

• Informationen zur barrierefreien, pflegegerechten Gestaltung des Wohnraums

• Vermittlung von Hilfen zu spezifischen Erkrankungen, wie z. B. Demenz, Schlaganfall, Parkinson, Schädelhirnverletzungen und COPD

Träger des Pflegestützpunkts sind die gesetzlichen Kranken– und Pflegekassen, der Bezirk Oberbayern und der Landkreis Berchtesgadener Land.

Gefördert wird der Pflegestützpunkt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.

Die Beratung ist für alle Interessierten kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.pflegestuetzpunkt-bgl.de.

Kontakt:

Pflegestützpunkt BGL             T:0049 8651 773-885

Salzburger Straße 64              E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

83435 Bad Reichenhall            www.pflegestuetzpunkt-bgl.de

Gemeindeblätter_Pflegestützpunkt BGL

 

 

 

Erreichbarkeit der Vor-Ort-Beratung

Wir beraten Sie jeden Dienstag hier:

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land

Bahnhofstr. 21a, 83435 Bad Reichenhall

Wir bieten Ihnen dienstags eine offene Sprechzeit

von 10.00 - 12.00 Uhr an

Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen am Dienstag

für Beratungstermine zur Verfügung. 

Bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause. 

Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Flyer).pdf

Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Infokarte).pdf

 

 

Zum Seitenanfang