GRS 16.05.2023 Bekanntgaben Infrastrukturmaßnahme Kühroint.pdf
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
Ramsau Text Homepage.pdf
Markterkundung_Bekanntmachung Gemeinde
...Das Bürgerfreundliche Rathaus
Auf die Frage, was ein Bürgerfreundliches Rathaus auszeichnet wird es keine allgemeingültige Antwort geben.
Wir definieren Bürgerfreundlich natürlich mit der
...Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung
Kostenfreie Online - Informationsveranstaltung der
Betreuungsstelle des Landratsamtes Berchtesgadener Land
am
Donnerstag, 14.11.2024 ab 18:00 Uhr (ohne Anmeldung)
Einwahllink: https://lra-bgl.webex.com/meet/karina.grabner
Anlässlich zum Tag des Einbruchschutzes am 27.10.2024 werden im Zeitraum
vom 13.10. bis 10.11.2024 die Dienststellen im Bereich des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd
Informationsveranstaltungen durchführen.
Durch intensive präventive und repressive Bekämpfungsmaßnahmen des Polizeipräsidiums Oberbayern Süd
sank die Zahl der Wohnungseinbrüche im Jahr 2023 auf 207 (2022: 234 WED).
2024_Tag des Einbruchschutz.pdf
Flyer Tag des Einbruchschutzes2024_Final.pdf
Für Reisen außerhalb der EU in weiter entfernte Staaten, welche für die Einreise einen Reisepass fordern, wird von
einigen Reiseländern eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei der Einreise gefordert. Sollten Reisen in
passpflichtige Länder auch kurzfristig erforderlich werden, sollte spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des
vorhandenen Reisepasses, also mit entsprechendem Verlauf, ein neuer Pass beantragt werden. Darüber hinaus empfiehlt
das BMI, dass die Passbeantragung generell möglichst frühzeitig - zum Zeitpunkt der Reiseplanung/-buchung in ein
passpflichtiges Land - erfolgen sollte, damit gültige Ausweisdokumente zum Reiseantritt vorliegen.
Bei regulären Passbestellungen wird von der Bundesdruckerei GmbH mit Stand Juli 2024 eine durchschnittliche
Produktionsdauer von 34,4 Werktagen berichtet.
Im Herbst kommen wir wieder in die Vegetationsarme Zeit weshalb mit Ende des Septembers auch die Schnittverbote aus § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz enden.
Daher bietet sich nun an, zum Thema Verkehrssicherungspflicht bzw. Gehölzschnitt und Artenschutz zu informieren.
Hierfür verweisen wir auf die Homepage des Landratsamtes BGL und das Merkblatt zum Gehölzschnitt und Artenschutz:
Merkblatt_Gehoelzschnitt_und_Artenschutz.pdf
www.lra-bgl.de/lw/umwelt-natur/natur-artenschutz/baum-heckenschnitt
Sie haben Freude am Umgang mit Kindern und deren Entwicklung?
Das Landratsamt Berchtesgadener Land sucht Kindertagestagespflegepersonen auf selbständiger Basis
zur Betreuung von Kindern im eigenen Haushalt oder eigenen Räumlichkeiten
Details entnehmen Sie bitte diesem Flyer:
Geburtshilfe in der Region Stärken
Aktuelle Umfrage: Landkreis bittet Mütter um Mithilfe
Dem Landkreis Berchtesgadener Land ist es ein wichtiges Anliegen, die Geburtshilfe an der
Kreisklinik Bad Reichenhall zu stärken, damit werdenden Familien das sehr professionelle
und dennoch persönliche und familiäre Angebot der Geburtshilfe sowie die anschließende
Wochenbettbetreuung zuhause weiterhin angeboten werden kann.
Schwangeren Frauen bietet sich in Bad Reichenhall eine breite Palette in der Geburtsplanung.
So kann jeder Schwangeren eine individuell angepasste Geburt angeboten und ermöglicht werden.
Die vorgeburtlichen Informations- und Kennenlern-Angebote der Geburtshilfe Bad Reichenhall wurden
von den Hebammen ausgebaut sowie die Möglichkeit des Familienzimmers geschaffen.
Informationsabende für werdende Eltern bietet das Geburtshilfeteam jeden ersten Dienstag im Monat
in der Kreisklinik Bad Reichenhall an. Die Geburt wird gemeinsam mit den begleitenden Frauenärzten und
Hebammen auch unter Berücksichtigung einer eventuellen Risikokonstellation geplant. Bei Letzteren erfolgt
eine enge Abstimmung mit der Geburtshilfe am Klinikum Traunstein.
Um die Wünsche der Schwangeren noch besser umsetzen zu können, hat das Landratsamt Berchtesgadener Land
gemeinsam mit weiteren Partnern des Netzwerks der Gesundheitsregionplus eine kurze Online-Umfrage gestartet,
die sich an junge Mütter im Landkreis richtet, die 2024 entbunden haben.
Das Landratsamt bittet um Teilnahme unter
https://www.survio.com/survey/d/R8M6L9U7W5V5V3E5S
Weitere Informationen zur Geburtshilfe finden Sie auch unter www.kliniken-suedostbayern.de
Gemeindeblätter_Geburtshilfe.pdf
Die bayerischen Vordrucke "Grundsteueränderungsanzeige (BayGrSt 5)"
und die dazugehörigen Ausfüllanleitungen liegen nun in den Finanzämtern aus.
Diese sind auch auf www.grundsteuer.bayern.de unter dem Punkt
"Anzeige von Änderungen" - "Wie kann ich Änderungen beim Finanzamt anzeigen?" abrufbar.
Die Kommunen erhalten keine Vordrucke. Bitte wenden Sie sich direkt an die Finanzämter.
Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern
(Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)
BayGibitR - Breitband Förderverfahren
Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Ansprechpartner:
Name Kommune: Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden
Adresse: Im Tal 2, 83486 Ramsau
Kontaktperson: Frau Gabriela Rasp
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: +49 8657 9889 29
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Förderschritt 1 – BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme (01.2022)
Die Gemeinde Ramsau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie – BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 2 – BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung(15.05.2023)
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Ramsau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload auf einer Karte nachfolgend veröffentlicht. Die entsprechende Adressliste erhalten Sie per E-Mail nach der Einsendung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung sowie dem Einverständnis zu den Nutzungsbedingungen.
Beides senden Sie bitte an Herrn Willeitner Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 12.06.2023 an der Markterkundung zu beteiligen.
Dokumente:
Bekanntmachung zur Markterkundung (PDF)
Ramsau_Karte-Markterkundung_Beginn_20220113
Kopie von Ramsau Karte Markterkundung Beginn 20220113 (PDF)
Nutzungserklärung Geodaten (PDF)
Verpflichtungserklärung Geodaten (PDF)
Förderschritt 3 – BayGibitR, Veröffentlichung Ergebnis der Markterkundung
Die Gemeinde Ramsau hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt.
Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.
Dokument:
Ramsau Markterkundung Ergebnis
Ehrenamtliche Familienbegleitung - Zeit schenken und da sein
Wenn Kinder oder Elternteile lebensbedrohlich erkranken, gerät in deren Familie
alles aus den Fugen. In diesen Phasen unterstützt sie auf Wunsch das ambulante
Kinderhospiz in Rosenheim, das Familien in ganz Südostoberbayern begleitet.
Neben hauptamtlichen Kinderhospizfachkräften sind häufig auch ehrenamtliche
Familienbegleiter*innen vor Ort bei den Familien mit im Einsatz. Sie sind Vertrauensperson,
Spiel- und Gesprächspartner*in, schenken den erkrankten Kindern oder Geschwisterkindern
ihre ungeteilte Aufmerksamkeit und ein Stück Normalität im oft schwierigen Alltag.
Die Caritas Fachambulanz lädt zu verschiedenen Veranstaltungen ein.
Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:
Beim Entfachen von offenen Feuern im Freien ist einiges zu beachten. Nicht nur der
Brandschutz und allgemeine sicherheitsrechtliche Aspekte, sondern auch Vorschriften
in Spezialgesetzen und allgemeine Handlungsempfehlungen spielen hier eine wichtige Rolle.
Mit diesem Merkblatt möchten wir Sie auf die wichtigsten Regeln bzw. Vorschriften
hinweisen und oft gestellte Fragen beantworten.
Ehrenamtliche HelferInnen bei Schutzmaßnahmen für Amphibien gesucht
Der Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V. (LPV) sucht für
Sicherungsmaßnahmen im Amphibienschutz laufend ehrenamtliche Helfer während der Froschwanderung.
Je nach Witterung und Lage beginnt die Wanderung Ende Februar/Anfang März und dauert rund 6 Wochen.
Für das Aufstellen und das Sammeln der Frösche und Kröten braucht es naturverbundene HelferInnen, die morgens
und abends am Zaun absuchen und die Amphibien sicher über die Straße bringen.
Das Zaunmaterial wird vom LPV gestellt und die ehrenamtlichen HelferInnen erhalten eine Entschädigung pro Stunde
geleisteter Arbeit.
Auch nehmen wir gerne Hinweise zu noch ungesicherten Übergängen entgegen, damit nach entsprechenden Lösungen
gesucht werden kann, bitte melden beim
Landschaftspflegeverband Biosphärenregion Berchtesgadener Land e.V.
Moosweg 3, 83416 Saaldorf Surheim Tel: 08654 1299133
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Ehrenamtliche Helfer bei Amphibienwanderung 2024gesucht.pdf
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
liebe Gäste,
jede Beobachtung dazu bitte ich über folgende E-Mail-Adresse mit Angabe von Ort, Zeit und Ihrer Tel. Nr. für Rückfragen zu melden:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Über diese E-Mail-Adresse werden alle maßgeblichen Fachstellen automatisch mit informiert.
Herbert Gschoßmann
Bürgermeister
„Förderung von Struktur- und Landschaftselementen für artenreiche und klimafeste Landschaften (FlurNatur)“
Hier Antrag stellen:
Jugend-Freizeitticket BGL Das Landratsamt Berchtesgadener Land informiert:
Vergünstigtes Busticket für SchülerInnen, Studierende, Auszubildende, teilnehmende am Bundesfreiwilligendienst, etc. Für nur 2 Euro im Monat können Jugendliche fast alle Linienbusverbindungen im Landkreis Berchtesgadener Land nutzen.
Berechtigt zum Ticketkauf sind Auszubildende, SchülerInnen, Studierende sowie TeilnehmerInnen des Bundesfreiwilligendienstes, usw. die sich entsprechend ausweisen können.
Der Wohnsitz spielt dabei keine Rolle.
Das neue Jugend-Freizeitticket BGL kann in den Linienbussen gegen Nachweis der Anspruchsberechtigung gekauft werden.
Die neue Monatskarte zum Einheitspreis von 2 Euro ist ein Ergänzungsticket zu den klassischen Zeitfahrkarten/Schülerfahrkarten, die nur streckenbezogen zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte gelten. Das Ticket kann in allen Linienbussen im Landkreis und in den Stadtbussen genutzt werden (Ausnahmen: Linie 24 Freilassing-Salzburg, Linie 847 Almerlebnisbus Ramsau und Rufbusverkehre).
Bei grenzüberschreitenden Linien von/nach Österreich endet die Gültigkeit an der letzten Haltestelle im Landkreis Berchtesgadener Land.
Bei landkreisübergreifenden Linien in den/aus dem Landkreis Traunstein endet die Gültigkeit an der jeweiligen Endhaltestelle/Starthaltestelle der betreffenden Linie im Landkreis Traunstein.
Die Gültigkeit umfasst folgende Linien von folgenden Verkehrsanbietern:
• Stadtwerke Bad Reichenhall, Linien: 1,2,4
• RVO Linien: 828, 829, 836, 837, 838, 839, 840, 841, 842, 843, 845, 846, 848, 852, 853, 9515, 9519, 9526
• Hogger GmbH, Linien: 3, 4, 5a, 85, 9825
• Verkehrsbetrieb Brodschelm GmbH, Linien: 16, 19
• Omnibus Chr. Gloss, Linie: 516 Traunstein-Teisendorf-Neukirchen
• Stadt Laufen, Linie: Stadtbus Laufen-Oberndorf (Ruperti-Linie)
• Stadt Freilassing, Linien: 81, 82
• Salzburger Verkehrsverbund GmbH, Linien: 112, 180, 260 (Ticketgültigkeit jeweils nur innerhalb des Landkreises Berchtesgadener Land)
Die zeitliche Gültigkeit ist ganztägig, an Schultagen jedoch erst ab 14:00 Uhr.
Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land
Pflegebedürftigkeit tritt oft unvermittelt ein und konfrontiert die Betroffenen mit
Einschränkungen und weitreichenden Konsequenzen. Der Pflegestützpunkt beantwortet
Betroffenen, pflegenden Angehörigen und allen Interessierten Fragen rund um das Thema
Pflege. Pflegebedürftige bzw. deren Angehörige haben die Möglichkeit, sich beim
Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land unabhängig und kostenlos beraten zu lassen.
Bei der Beratung wird die persönliche Pflegesituation in den Mittelpunkt gestellt.
Angebot des Pflegestützpunktes
• Abklärung der persönlichen Situation und des individuellen Hilfebedarfs
• Informationen zu Pflegeleistungen, u.a. zur Beantragung eines Pflegegrads
• Informationen zu den in Betracht kommenden medizinischen und sozialen Hilfs- und Unterstützungsangeboten
• Informationen zu den Angeboten der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege, wie Pflegedienste, Tagespflege und Seniorenheime
• Informationen für pflegende Angehörige, u.a. Unterstützungsmöglichkeiten bei Überlastung
• Informationen zur barrierefreien, pflegegerechten Gestaltung des Wohnraums
• Vermittlung von Hilfen zu spezifischen Erkrankungen, wie z. B. Demenz, Schlaganfall, Parkinson, Schädelhirnverletzungen und COPD
Träger des Pflegestützpunkts sind die gesetzlichen Kranken– und Pflegekassen, der Bezirk Oberbayern und der Landkreis Berchtesgadener Land.
Gefördert wird der Pflegestützpunkt durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege.
Die Beratung ist für alle Interessierten kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website www.pflegestuetzpunkt-bgl.de.
Kontakt:
Pflegestützpunkt BGL T:0049 8651 773-885
Salzburger Straße 64 E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
83435 Bad Reichenhall www.pflegestuetzpunkt-bgl.de
Gemeindeblätter_Pflegestützpunkt BGL
Erreichbarkeit der Vor-Ort-Beratung
Wir beraten Sie jeden Dienstag hier:
Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land
Bahnhofstr. 21a, 83435 Bad Reichenhall
Wir bieten Ihnen dienstags eine offene Sprechzeit
von 10.00 - 12.00 Uhr an
Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen am Dienstag
für Beratungstermine zur Verfügung.
Bei Bedarf besuchen wir Sie auch zu Hause.
Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Flyer).pdf
Sprechtag zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern im Berchtesgadener Land (Infokarte).pdf