Bereitschaftsdienst / Rettungsdienst

Bereitschaftspraxis:

Öffnungszeiten:

KVB-Bereitschaftspraxis am Klinikum Traunstein
Cuno-Niggl-Straße 3, 83278 Traunstein

 

Montag, Dienstag, Donnerstag: 18-22 Uhr
Mittwoch, Freitag: 13-22 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 8-22 Uhr

KVB-Bereitschaftspraxis an der Kreisklinik Bad Reichenhall
Riedelstraße 5, 83435 Bad Reichenhall

 

Mittwoch, Freitag: 15-21 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag: 9-21 Uhr

Bereitschaftspraxis Rupertiwinkel an der Salzachklinik Fridolfing
Krankenhausstraße 1, 83413 Fridolfing

 

Samstag, Sonntag, Feiertag: 9-13 Uhr und 17-18 Uhr

Wann Sie welche Nummer anrufen:

116 117: Ärztlicher Bereitschaftsdienst

bei nicht lebensbedrohlichen Beschwerden, etwa hohem Fieber, starken Bauchschmerzen oder Erbrechen. Sie konsultieren den ärztlichen Bereitschaftsdienst, wenn Sie außerhalb der Praxisöffnungszeiten gesundheitliche Beschwerden haben, wegen der Sie normalerweise eine Arztpraxis aufsuchen würden, die Behandlung aber nicht bis zum nächsten (Werk-)Tag warten kann.

112: Rettungsdienst

bei lebensbedrohlichen Symptomen, beispielsweise Bewusstlosigkeit, akuten Blutungen, starken Herzbeschwerden, schweren Störungen des Atemsystems, Komplikationen in der Schwangerschaft und Vergiftungen. Der Rettungsdienst ist rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen im Einsatz und innerhalb kürzester Zeit beim Patienten.

Anschrift:

Sägewerkstraße 3, 83395 Freilassing

Telefon:

08654/7750-0

Website:

www.berchtesgadener-land.de

Standortportal:

standortportal.berchtesgadener-land.de

E-Mail:

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Anschrift:

Rathausplatz 1, 83471 Berchtesgaden

Telefon:

08652/6006-39

Fax:

08652/6006-239

Website:

www.vhs-berchtesgaden.de

www.kubforum.de

E-Mail:

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Breitband in der Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden

Die Gemeinde Ramsau bemüht sich um eine Förderung im Rahmen des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern.

Die aktuelle Versorgung im Gemeindegebiet ist auf der zur Verfügung stehenden Karte ersichtlich.

Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern

(Breitbandrichtlinie – BbR) vom 09. Juli 2014,

Zweck der Förderung ist der sukzessive Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) im Freistaat Bayern mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Download und mindestens 2 Mbit/s im Upload.

Die Gemeinde Ramsau b. Berchtesgaden beteiligt sich an dem Förderverfahren, um noch nicht ausreichend gut versorgte Gebiete innerhalb des Gemeindegebietes mit Breitbandanschlüssen zu versorgen.

Hierzu sind verschiedene Module notwendig welche im Folgenden dargestellt werden:

Das Café „Elternzeit“ ist ein Treffpunkt für Schwangere und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern.

Hier finden Eltern die Zeit, sich untereinander auszutauschen, sich gegenseitig den Rücken zu stärken, sich Mut zu machen sowie die schönen Erlebnisse mit Kindern im Alltag zu teilen.

Sie können fachlichen Rat zu allen Fragen rund um die Schwangerschaft und das Leben mit Kleinkindern bei unseren zwei Sozialpädagoginnen einholen und erhalten alle aktuellen Informationen
z. B. über Kleider- und Spielzeugmärkte im Landkreis.

Es besteht auch die Möglichkeit, ein Einzelgespräch mit einer Sozialpädagogin zu vereinbaren.

Der Besuch ist kostenfrei und an keine weiteren Bedingungen geknüpft.

www.cafe-elternzeit-bgl.de

Wann und wo?

jeden Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr
Bahnhofstraße 20
83435 Bad Reichenhall

Kontakt

Sandra Kunz
T: +49 8651 773-838
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Sabine Spreng
T: +49 8651 773-831
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Brandschutz bei Gebäuden – Sorgen Sie vor!

Rund 200.000 Mal brennt es in Deutschland jährlich. Allein bei Wohnungsbränden kommen dabei bis zu 600 Menschen ums Leben, tausende Brandopfer erleiden Verletzungen oder Rauchvergiftungen. Auch angesichts von Sachschäden in Milliardenhöhe mahnt Kreisbrandrat Josef Kaltner: „Brandschutz ist lebenswichtig! Beim Planen, Bauen und der Nutzung von Gebäuden verdient er höchste Priorität.“

Brandschutz beginnt bereits in der Planungsphase von Bauvorhaben. Grundsätzlich muss bei allen baulichen Anlagen der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt werden. Falls es doch zu einem Brand kommt, dürfen wirksame Rettungsmaßnahmen nicht durch bauliche oder organisatorische Missstände behindert werden. Nachdem der Freistaat Bayern in den letzten Jahren die Bauordnung vereinfacht und damit Baugenehmigungsverfahren entschlackt, teilweise sogar abgeschafft hat, werden diese Anforderungen in den meisten Genehmigungsverfahren nicht mehr geprüft. Für Bauherrn und Planer bedeutet diese Entwicklung weniger Bürokratie, zugleich aber mehr Eigenverantwortung, und erfordert eine hohe Sorgfalt und Umsicht.

„Schon aus eigenem Interesse sollten Bauherrn frühzeitig den Brandschutz in ihre Planungen aufnehmen“, rät der Kreisbrandrat. „Dabei gilt es, viele Details zu bedenken: Welche Fluchtmöglichkeit besteht aus dem Gebäude? Über welche Wege können sich Rollstuhlfahrer ins Freie retten? Ist die Feuerwehrzufahrt nutzbar?“ Auch die Wahl der Baustoffe spielt eine nicht zu unterschätzende Rolle. Nur die Verwendung von zugelassenen und für den jeweiligen Nutzungszweck geeigneten Materialien kann vor bösen Überraschungen im Brandfall schützen.

Aus eigenem Interesse sollten Hausbesitzer aber auch prüfen, ob in ihrer Immobilie ggf. ungegenehmigte Nutzungsänderungen vorgenommen wurden. Das Risiko von Haftungsfallen mit unkalkulierbaren Folgen ist hier besonders groß. Bei einer möglicherweise ungenehmigten Nutzungsänderung ist eine Beratung durch die Gemeinde oder das Landratsamt dringend anzuraten.

Ob im Privathaushalt oder im gewerblichen Betrieb: Durch leicht durchzuführende organisatorische Maßnahmen lässt sich auch bei Bestandsbauten die Sicherheit deutlich erhöhen. Unabdingbar ist es, Fluchtwege von Brandlasten frei sowie Rauchabschluss- und Brandschutztüren geschlossen zu halten. Feuerlöscher und sonstige technische Einrichtungen zur Brandvorsorge und –bekämpfung müssen regelmäßig gewartet werden, auch Sicherheitseinrichtungen wie die Notbeleuchtung oder Flucht- und Rettungswegpläne bedürfen der regelmäßigen Überprüfung. Eine große Bedeutung misst Josef Kaltner den Rauchwarnmeldern bei: „Die meisten Brandopfer sterben nicht in den Flammen, sondern ersticken an einer Rauchgasvergiftung“, warnt der Kreisbrandrat. „Rauchwarnmelder sind Lebensretter, die jeder verantwortungsvolle Haus- oder Wohnungseigentümer schon vor dem Beginn der allgemeinen Nachrüstpflicht am 1. Januar 2018 eigenverantwortlich installieren sollte.“

Für Fragen zum baulichen bzw. vorbeugenden Brandschutz stehen die Mitarbeiter der Baubehörden im Landratsamt und den Gemeinden zur Verfügung. Informationen zur Nachrüstpflicht mit Rauchwarnmeldern sind erhältlich unter der Internetadresse https://www.stmi.bayern.de/assets/stmi/med/aktuell/171220rauchwarnmelder.pdf

Energieeinsparungen und Ausbau erneuerbarer Energien

Klimaschutz und der Aufbau einer effizienten und auf erneuerbaren Energien basierten Energieversorgung gehören zu den zentralen Aufgaben unserer Zeit. Hierfür sind auch regionale Ansätze und lokales Handeln gefordert, um vor Ort passende Lösungen für eine zukunftsweisende Energieversorgung zu finden.

Den Kommunen kommt dabei eine besondere Rolle zu. Wie wichtig uns dieses Thema ist, zeigt sich darin, dass der Landkreis und alle 15 Kommunen im Berchtesgadener Land zusammen an einem Strang ziehen, um die Möglichkeiten bei uns vor Ort auszuschöpfen und Schritt für Schritt gemeinsam als Vorbildregion unsere ehrgeizigen Energie- und Klimaschutzziele zu realisieren.

Mit dem Energienutzungsplan haben wir nun ein ebenso aufschlussreiches wie wegweisendes Werk, das ganz klar die vielfältigen Potenziale für Energieeinsparungen und den Ausbau erneuerbarer Energien in unserer Gemeinde für die Bereiche Strom und Wärme aufzeigt und zugleich zu weiteren Aktivitäten für den Aufbau einer nachhaltigen Energieversorgung motiviert.

Durch das gebäudescharfe Energiemodell ist der Energienutzungsplan insbesondere auch eine Hilfestellung für alle privaten Hauseigentümer und Unternehmen in der Gemeinde Ramsau.

Download: Energienutzungsplan (PDF)

Kartierung des FFH- Lebensraumtys 4080

Subarktische Weidengebüsche“ in den Bayerischen Alpen durch das Bayerische Landesamt für Umwelt

Die FFH- Richtlinie hat das Ziel, zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa, insbesondere für die natürlichen Lebensräume und wild lebenden Tiere und Pflanzen von gemeinschaftlichem Interesse beizutragen. Nach Artikel 17 der FFH- Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, alle sechs Jahre (aktueller Berichtszeitraum 2013 – 2018) einen Bericht an die EU- Kommission zu übermitteln, der Aussagen zum Erhaltungszustand der natürlichen Lebensräume und Arten enthalten.

Diese Berichtspflicht umfasst auch das fortschreitende Schließen von Kenntnislücken zu einzelnen Schutzgütern. Beim Lebensraumtyp 4080 „Subarktische Weidengebüsche“ gibt es diese Kenntnislücken, die durch eine Übersichtskartierung auf ausgewählten Flächen in den Bayerischen Alpen geschlossen werden sollen. Bei diesem Lebenstyp handelt es sich um seltene, von Weidenarten dominierte Gebüschformationen der Hochlagen, die ansonsten erst wieder in Nordeuropa vorkommen. Sie gelten als Relikte der letzten Eiszeit.

Im Rahmen dieser Untersuchungen werden in den Vegetationsperioden der Jahre 2013 und 2014, jeweils vom Sommer bis Frühherbst, auch im Berggebiet Ihrer Gemeinde Erhebungen durchgeführt. Hierzu werden ausgewählte Flächen von einem Beauftragten des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) begangen. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke.

Für weitere Informationen steht auch die für die Gemeinde zuständige untere Naturschutzbehörde zur Verfügung.

Das bayerische 10.000-Häuser-Programm

Die beste und wirtschaftlichste Energie ist die, die nicht verbraucht wird. Diesen Grundsatz gilt es konsequent zu verfolgen, wenn wir die Ziele der Energiewende und des Klimaschutzes ernstnehmen. Dabei liegt ein besonders hohes Einspar­potential im Gebäudebereich. Hier lassen sich Verbrauch und Kosten deutlich senken: Ein
Großteil der Gebäude in Bayern stammt aus den 1960/70er Jahren und ist unter Energiegesichtspunkten ineffizient und modernisierungsbedürftig. In modernen Gebäuden lässt sich die Heizenergie dagegen um bis zu 90 Prozent reduzieren. Heizungsanlagen etwa sind zu 70 Prozent technologisch veraltet und ihre entsprechend hohen CO2-Emissionen unter dem Gesichtspunkt des Klimaschutzes kaum vertretbar.

Die Bayerische Staatsregierung will Bürgerinnen und Bürger im Freistaat dabei unterstützen, diese Einsparpotenziale zu heben – zum Nutzen des Verbrauchers, des Klimaschutzes und für eine erfolgreiche Energiewende. Mit dem 10.000-Häuser-Programm für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser hat sie ein neuartiges Förderinstrument geschaffen: Den EnergieBonusBayern.

Es ist mit den vorhandenen Förderprogrammen der Bundesregierung abgestimmt und ergänzt diese sinnvoll. Als on-top-Programm erweitert es die bestehenden Fördermöglichkeiten der KfW und des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und verdoppelt die Förderung im günstigsten Fall. Der Freistaat Bayern plant, für das 10.000-Häuser-Programm Finanzmittel in Höhe von 90  Millionen Euro in den Jahren 2015 bis 2018 zur Verfügung zu stellen.

Das EnergieSystemHaus

Beim EnergieSystemHaus wird eine umfassende energetische Sanierung oder ein anspruchsvoller Neubau gefördert, wenn das Haus damit definierte energetische Effizienzstandards einhält und neueste Heiz-/Speicher-Systeme eingebaut werden.

Im Mittelpunkt steht dabei die Förderung innovativer Heiz-/Speicher-Techniken wie Wärmepumpen, KWK-Anlagen, PV-Speichersysteme, Solar-Wärme-Anlagen oder innovativer Holzheizungen in Kombination mit Wärme- oder elektrischen Energiespeichern und einem modernen Energiemanagementsystem. Ziel ist es, intelligente Lösungen zu schaffen, die das Energiesystem als Ganzes berücksichtigen. Denn das Haus der Zukunft soll die Energieinfrastruktur bei Bedarf entlasten helfen, indem etwa erneuerbare Energien gezielt dann genutzt werden, wenn sie im Übermaß vorhanden sind.

Die Zuschüsse des Freistaates betragen beim

§  TechnikBonus: 9.000 Euro für innovative Heiz-/Speicher-Systeme
(pro Wohngebäude) und

§  EnergieeffizienzBonus: optional bis zu 9.000 Euro für das Erreichen bestimmter Energieeffizienzstandards
(pro Wohneinheit).

Der gesamte Zuschuss kann sich also bei ambitionierten Vorhaben auf bis zu 18.000 Euro pro Wohneinheit summieren. Beim EnergieSystemHaus wird die zeitgleiche Inanspruchnahme der Bundesförderung als KfW-Effizienzhaus vorausgesetzt.

Antragsverfahren

Anträge können elektronisch über die Internetplattform www.EnergieBonus.Bayern gestellt werden. Dort stehen auch detaillierte Informationen zum Förderprogramm bereit. Antragsteller erhalten jeweils eine Rückbestätigung per E-Mail, müssen aber aus rechtlichen Gründen binnen einer Frist von zwei Monaten beim EnergieSystemHaus einen unterschriebenen Förderantrag per Post einreichen.

 

 

Aufgrund der Tatsache, dass zukünftig die Abholung der Batterien nicht mehr am Rathaus erfolgen kann und wir sehr viele Fehleinwürfe (ausgelaufene Batterien, Lithiumbatterien, Abfall) verzeichnen mussten, geben wir unsere Sammelstelle im Rathaus auf.


Zukünftig können die Ramsauer Bürger ihre Wertstoffe, aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit der Firme Maltan den Wertstoffhof im Gewerbegebiet Duftgütl (Schönau a. Königssee)nutzen.

Nähere Informationen entnehmen sie bitte der folgenden Website
http://www.sepp-maltan.de/wertstoffhof


Außerdem können die Ramsauer  Bürger an Stelle dessen, den für alle Landkreisbürger zugänglichen Wertstoffhof der Landkreisdeponie Winkl (Am Bichlberg 3, Tel. 08652/7891) nutzen.

Die Öffnungszeiten der Landkreisdeponie Winkl lauten wie folgt:

Montag

von

08.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Dienstag

von

08.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch

von

08.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag

von

08.00 - 12.00 Uhr

13.00 - 18.00 Uhr

Freitag

von

08.00 - 12.00 Uhr

 


Seit Mai 2022 werden auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Berchtesgadener Land sogenannte Nichtverpackungen aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) und Polystyrol (PS) aus dem Bereich der privaten Haushalte angenommen. Die Nichtverpackungskunststoffe werden mit dem Ziel gesammelt, um sie weitestgehend stofflich zu verwerten und um wieder Produkte aus Kunststoff herzustellen.

Der Solaratlas BGL

Mit wenigen Klicks das Solarpotenzial auf dem eigenen Dach prüfen: www.solaratlas-bgl.de

Mit dem Solaratlas BGL können Gebäudeeigentümer schnell und unkompliziert erfahren, ob und wie sich ihr Dach für die Nutzung von Sonnenenergie eignet. Der neue und interaktive Online-Atlas bietet eine kostenlose Analyse für über 30.000 Gebäude im Landkreis.

Die Dachflächen im Berchtesgadener Land bieten riesiges Potenzial für die Erzeugung von Sonnenstrom und -wärme.

Für alle Dachflächen wurde die Sonneneinstrahlung für den Verlauf eines ganzen Jahres am jeweiligen Standort simuliert. Dabei ist auch die Ausrichtung und Neigung der Dächer sowie die Verschattung durch Gebäude, Gebirge und Bäume berücksichtigt worden.

Die Datengrundlage hierfür stammt vom Bayerischen Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Nach Auswahl der gewünschten Module in der interaktiven Plattform werden automatisch u.a. die Anlagenleistung, der jährliche Energieertrag und die geschätzten Investitionskosten berechnet und ausgegeben.

Gerade im Berchtesgadener Land spielt der Schattenwurf der umliegenden Berge auf die Dächer bei der Planung einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage eine große Rolle. Gleichwohl wird der Einfluss des Schattens in den Wintermonaten auf den Jahresertrag einer Anlage oftmals überschätzt.

Jetzt kostenlosen Termin zur Energieberatung bei der Energieagentur vereinbaren:

T: +49 861 58 7039

E: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Infos unter:

www.klimaschutz-bgl.de

Absicherung der Trink­wasserinstallation in der Landwirtschaft

Informationen zu den Anforderungen der Trink­wasserinstallation und des Trinkwassernetzes bei Nutzung in der Vieh- und Landwirtschaft erhalten Sie in folgendem Dokument.

Download (PDF)

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