Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung der Gemeinden, Märkte und Städte.
Die Bauleitplanung wird zweistufig in einem formalen bauplanungsrechtlichen Verfahren vollzogen. Das Verfahren ist im Baugesetzbuch (BauGB) ausführlich geregelt. Als Grundlage wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt (§§ 5–7 BauGB). In der darauf aufbauenden verbindlichen Bauleitplanung werden Bebauungspläne für räumliche Teilbereiche des Gemeindegebiets aufgestellt (§§ 8–10 BauGB). Während der Flächennutzungsplan nur Darstellungen über die Grundzüge der Bodennutzung enthält, regeln die Festsetzungen der Bebauungspläne die bauliche und sonstige Nutzung von Grund und Boden detailliert und allgemeinverbindlich.
Hier finden Sie das Merkblatt zum Datenschutin der Bauleitplanung.
Hier sind alle Bebauungspläne veröffentlicht, die sich im Verfahren (Aufstellung oder Änderung) befinden.
Hier befinden sich alle Bebauungspläne, die bereits in Kraft sind.